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   BVerwG, 14.12.2004 - 2 B 47.04   

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https://dejure.org/2004,19567
BVerwG, 14.12.2004 - 2 B 47.04 (https://dejure.org/2004,19567)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 2 B 47.04 (https://dejure.org/2004,19567)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 2 B 47.04 (https://dejure.org/2004,19567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mitwirkungspflichten des Klägers zur Darlegung einer Schädigungshandlung des Dienstherrn durch eine unterlassene Beförderung - Anforderungen an die Geltendmachung der Aufklärungsrüge - Voraussetzungen der Divergenzrüge - Bindungswirkung einer Entscheidung über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2004 - 2 B 47.04
    Ebenso wenig weicht das angegriffene Urteil vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14.02 - (BVerwGE 118, 370) ab.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2004 - 2 B 47.04
    Infolgedessen stellt es keine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn das Berufungsgericht von einer weiteren Sachaufklärung absah, die von keiner der Parteien beantragt oder angeregt worden war und sich auch den Umständen nach nicht aufdrängte (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2004 - 2 B 47.04
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - (BVerwGE 117, 228) ab.
  • BVerwG, 11.03.1999 - 9 B 981.98
    Auszug aus BVerwG, 14.12.2004 - 2 B 47.04
    Auch aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. Beschluss vom 11. März 1999 - BVerwG 9 B 981.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 54).
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